Lohnt sich in Ihrem Fall eine energetische Sanierung? Eine erste Prognose können Sie nun schnell und einfach selbst abgeben – mit Hilfe eines kostenlosen Excel-Tools vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Es richtet sich an Architekten, Energieberater und Hausbesitzer, die ein Gefühl dafür bekommen wollen, ob sich bestimmte Sanierungsmaßnahmen rechnen oder nicht.
Befassen sich Hausbesitzer mit dem Thema energetische Sanierung, stellen sich schon im Vorfeld viele Fragen: Welche Maßnahmen lohnen sich für mich? In welcher Reihenfolge müssen sie sinnvollerweise durchgeführt werden? Entsprechen sie den aktuell geltenden Vorschriften? Für einen ersten Überblick können – vor allem im Falle von Einzelmaßnahmen – mit dem einfachen Excel-Tool (Version 2.1) auch schon kleinere Berechnungen selbst angestellt werden. Nach Eingabe aller relevanten Werte überschlägt es die Wirtschaftlichkeit einzelner Modernisierungen und stellt sie in übersichtlichen Tabellen dar. Nutzer können daraufhin aus den Gesamtkosten für die Sanierung und den "Sowieso-Kosten" für notwendige Instandhaltungsarbeiten ablesen, ob sich die Maßnahme finanziell lohnt oder nicht. Zu den analysierbaren Einzelmaßnahmen gehören:
Prinzipiell ist das Werkzeug in hohem Maße individualisierbar. Zwar sind für alle Einflussgrößen plausible Werte voreingestellt, zum Beispiel für den Zinssatz, die klimatischen Bedingungen und die Energiepreissteigerung. Der Nutzer kann sie aber gegen eigene Daten austauschen. Darüber hinaus sind nur wenige grundlegende Angaben für eine sinnvolle Berechnung notwendig. Das sind zunächst solche, die den aktuellen Zustand der Immobilie beschreiben, also beispielsweise welcher Energieträger genutzt wird und dessen Kosten. Dann muss der angestrebte Zustand bestimmt werden. Darunter fallen Angaben zur Dämmstoffdicke und zur Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffes.
Sind alle Werte eingegeben, lässt sich in den Tabellen ablesen, ob sich die Maßnahme lohnt: Grüne Felder bedeuten Wirtschaftlichkeit, rote Felder Unwirtschaftlichkeit. Für jede Maßnahme werden drei Tabellen ausgegeben, welche die Wirtschaftlichkeit nach verschiedenen Methoden beurteilen:
Der in der Tabelle gefettete "äquivalente Energiepreis" stellt den Grenzwert dar, ab wann die Maßnahme wirtschaftlich ist. Wenn der Preis, der tatsächlich für Energie gezahlt wird oder in Zukunft wahrscheinlich ist, höher ausfällt, dann rechnet sich die Modernisierungsmaßnahme.
Hier werden die Energiekosten vor der Maßnahme mit der Summe aus Energiekosten nach der Maßnahme und Finanzierungskosten verglichen. Ist das Ergebnis – also sind die Einsparungen – positiv, lohnt sich die Investition. Diese Methode der Wirtschaftlichkeitsberechnung empfiehlt der BBSR vor allem bei selbst genutztem Eigentum.
An dieser Tabelle kann der Nutzer ablesen, nach welcher Zeitspanne die Kosteneinsparungen für Energie den finanziellen Aufwand für die Umsetzung der Maßnahme übertreffen. Das Berechnungssystem geht davon aus, dass eine Investition, die sich innerhalb von 25 Jahren amortisiert, wirtschaftlich ist.
Neben der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung liefert das Tool Hausbesitzern, Energie-Experten und Architekten noch weitere nützliche Ergebnisse. Zu diesen zählt beispielsweise die zu erwartende Höhe der Energieeinsparung im Vergleich zum Ist-Zustand. Ebenfalls hilfreich ist die Schätzung der Investitionskosten (falls an dieser Stelle keine eigenen Werte eingetragen werden). Außerdem gibt das Tool Feedback dazu, ob der angestrebte Zustand den aktuellen rechtlichen Vorschriften entspricht. Wie die Tabellen gelesen werden müssen und welche Informationen genau entnommen werden können, erklärt das BBSR anschaulich an verschiedenen Beispielen.
Nicht immer ist eine energetische Sanierung wirtschaftlich – beispielsweise dann nicht, wenn der energetische Standard bereits vergleichsweise gut ist. Für diesen Fall sieht das GEG eine Ausnahmeregelung vor: “[W]enn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb derüblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Ein-sparungen erwirtschaftet werden können”, kann der Hausbesitzer von der Erfüllung des Gesetzes befreit werden. Dabei steht der Hausbesitzer allerdings in der Nachweispflicht. Hier kann das Berechnungstool Abhilfe schaffen: In einigen Bundesländern kann es dem Befreiungsantrag unterstützend beigefügt werden.
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