Rund 40 % des gesamten Energieverbrauchs und ein Drittel des gesamten CO₂-Ausstoßes in Deutschland gehen auf das Konto des Gebäudesektors. Um das Klima künftig mehr zu schonen und gleichzeitig die Kosten für eine energetische Sanierung zu reduzieren, hat die Öffentliche Hand diverse Förderprogramme ins Leben gerufen. Eine Übersicht.
Der Staat fördert auf allen Ebenen: Bund, Länder und Kommunen bieten verschiedene Programme für die energetische Sanierung an, die sich häufig stark voneinander unterscheiden und teilweise miteinander kombinierbar sind. Deswegen ist im Vorfeld eine gründliche Recherche ratsam. Kernfragen sollten dabei sein:
Hilfe finden Sie zusätzlich bei Online-Fördermitteldatenbanken, Verbraucherzentralen und Ihrem Energieberater oder Architekten. Dabei ist zu beachten, dass für viele Förderprogramme die Beauftragung eines Energieberaters zwingend notwendig ist. Doch das lohnt sich: Eine energetische Sanierung ist für Privatpersonen durch öffentliche Fördermittel nicht nur wirtschaftlicher, sondern laut KfW dank professioneller Energieberatung auch qualitativ hochwertig.
Der Bund organisiert die Ausgabe seiner Fördermittel seit Anfang 2021 über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese bündelt mehrere staatliche Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übersichtlich in drei Programme: für Wohngebäude, für Nichtwohngebäude und für Einzelmaßnahmen. Während sich die KfW um die Vergabe von Krediten für Effizienzhaussanierungen kümmert, ist das BAFA für die Zuschussförderungen energetischer Einzelmaßnahmen zuständig. Die Länder unterstützen Sanierungsprojekte ebenfalls mit jeweils bis zu mehreren tausend Euro. Darüber hinaus ist eine Wärmedämmung mit EPS auch von der Einkommensteuer absetzbar. Welche Förderungen konkret für Sie in Frage kommen und wie sie sich miteinander kombinieren lassen, erfahren Sie beispielsweise über die Fördermittel-Suche von dämmen-lohnt-sich.de.
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden sowohl Effizienzhaussanierungen als auch energetische Einzelmaßnahmen mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen gefördert.
Effizienzhaussanierungen:
Der höchstmögliche Fördersatz beträgt 20 % (für Sanierungen zum Effizienzhaus-Standard 40). Stammen mindestens 55 % der genutzten Wärme aus erneuerbaren Energien (EE-Paket), erhöhen sich sämtliche Fördersätze um weitere 5 %. Die Förderung kann bei der KfW als Tilgungszuschuss im Rahmen eines Kredits beantragt werden. Förderfähig sind je Wohneinheit Vorhaben mit einem maximalen Kreditbetrag i. H. v. 120.000 €. Bei Sanierungen mit EE-Paket erhöht sich der Darlehensbetrag auf maximal 150.000 €.
Einzelmaßnahmen:
Einzelmaßnahmen werden mit 20 % der förderfähigen Kosten (bis 60.000 €) bezuschusst. Damit erhalten Hausbesitzer max. 12.000 € als Investitionszuschuss vom BAFA.
iSFP-Bonus:
Werden die Einzelmaßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umgesetzt, erhöht sich der entsprechende Fördersatz um zusätzliche 5 %.
WPB-Bonus:
War eine zum Effizienzhaus 40 bzw. Effizienzhaus 55 sanierte Immobilie im Ausgangszustand unter den energetisch schlechtesten 25 % des Gebäudebestands, erhöht sich die KfW-Förderung um zusätzliche 5 % ("Worst Performing Building" Bonus). Der Bonus ist mit der Erneuerbaren-Energien-Klasse (EE-Klasse) kumulierbar.
Baubegleitung:
Bei jedem Sanierungsprojekt kann der Hausbesitzer mit Unterstützung des Energieberaters die Technologien und eingesetzten Materialien frei wählen. Wichtig zu beachten ist allerdings, dass der Antrag immer vor der Auftragserteilung gestellt und der Bau durch einen Energieeffizienz-Experten begleitet werden muss. Auch hierfür stellen die KfW sowie das BAFA Fördermittel zur Verfügung und erstatten 50 % der Aufwendungen.
Bei Sanierungen zum Effizienzhaus betragen die maximal förderfähigen Kosten:
Bei Einzelmaßnahmen beläuft sich die Förderung auf höchstens:
Kombinierbarkeit:
Die genannten Programme sind nicht miteinander kombinierbar. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln, zum Beispiel von Ländern oder Kommunen, ist jedoch zulässig.
Mehr Informationen unter www.bafa.de und www.kfw.de.
Welche Förderstufe und Fördermittel genau beantragt werden können, ist abhängig vom angestrebten KfW-Effizienzhaus-Standard. Er wird aus dem Transmissionswärmeverlust, also dem Wärmeverlust durch die Gebäudehülle, sowie dem Jahresprimärenergiebedarf ermittelt. Der Jahresprimärenergiebedarf umfasst den Energiebedarf eines Gebäudes für die Heizung und Trinkwassererwärmung sowie die Energiemenge, die im Vorfeld durch die vorgelagerte Prozesskette für die Bereitstellung notwendig war. Die Kennzahl, die den Standard angibt, ergibt sich aus dem relativen Primärenergiebedarf im Unterschied zu einem vergleichbaren Referenzhaus. Ein Referenzgebäude entspricht den Mindestanforderungen des geltenden GEG. Ein KfW-Effizienzhaus 40 beispielsweise benötigt nur 40 % des Primärenergiebedarfs des Referenzhauses.
Verschiedene effizienzsteigernde Maßnahmen – beispielsweise die Dämmung der Außenwände mit EPS und das Ersetzen alter Fenster – beeinflussen sich gegenseitig, egal ob sie gleichzeitig im Rahmen einer Komplettsanierung oder zeitversetzt durchgeführt werden. Deswegen ist im Vorfeld eine Vor-Ort-Beratung sinnvoll, bei der ein Energieberater das Gebäude prüft und wertvolle Hinweise liefert. Er kann, ganz gemäß den Vorstellungen des Hausbesitzers, entweder ein Konzept zur Gesamtsanierung vorlegen oder aufzeigen, wie sich das Gebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum sanieren lässt. Hierzu kann durch den Energieberater beim BAFA eine Förderung für die "Energieberatung Wohngebäude" beantragt werden. Der Zuschuss wird direkt an den Berater bezahlt, er ist aber verpflichtet, sein Honorar um den entsprechenden Betrag zu kürzen. Er beträgt 80 % des Beratungshonorars, aber maximal 1.300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.700 € für Mehrfamilienhäuser.
Auch Verbraucherzentralen bieten Energieberatungen an, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert werden. Dabei kann zwischen verschiedenen Formaten gewählt werden. So eignen sich die Telefonberatung und die Online-Beratung für allgemeine Fragen. Außerdem ermöglichen bundesweit über 750 Beratungsstellen auch persönliche Treffen als stationäre Beratung, die aufgrund der Förderung kostenlos sind. Konkreter ist der ebenfalls kostenlose Basis-Check vor Ort zur Überprüfung der Verbräuche und dem Aufzeigen einfacher Sparmöglichkeiten. Für eine genauere Einschätzung der Gebäudehülle und der Heizungsanlage bietet sich der Gebäude-Check für 30 € an (Stand: Juli 2022). Einkommensschwache Haushalte können diese Services sogar kostenlos in Anspruch nehmen. Alle Beratungen sind anbieterunabhängig und baustoffneutral.
Termine können interessierte Hausbesitzer auf der Seite www.verbraucherzentrale-energieberatung.de vereinbaren.
Länder vergeben Fördermittel beispielsweise über die jeweiligen Landesbanken. Förderungen der Städte und Kommunen variieren von Ort zu Ort, weswegen sich Hausbesitzer, die eine energetische Sanierungsmaßnahme planen, auf der jeweiligen Webseite informieren sollten. Außerdem sind die Förderungen häufig zeitlich begrenzt, geplante Maßnahmen sollten also nach der Fördermittelrecherche nicht zu lange aufgeschoben werden.
Alternativ zu den Förderungen über Anstalten und Banken haben selbstnutzende Hausbesitzer ab 2020 eine weitere Möglichkeit, sich finanziell bei ihrem Dämmvorhaben unterstützen zu lassen. Denn mit dem Klimapaket hat sich die Regierung dazu entschlossen, energiesparende Sanierungsmaßnahmen wie die Dämmung von Wänden, Dach- und Geschossflächen steuerlich zu fördern. Verteilt über drei Jahre sind 20 % der Kosten für die Dämmung, jedoch maximal 40.000 €, von der tariflichen Einkommensteuer absetzbar (1. und 2. Jahr: 7 %; 3. Jahr: 6 %). Von den Kosten für die planerische Begleitung oder Beaufsichtigung der energetischen Maßnahmen durch einen Energieberater können sogar bis zu 50 % abgesetzt werden. Dabei müssen bestimmte Anforderungen eingehalten werden, die vom ausführenden Fachhandwerker nach einem amtlich vorgeschriebenen Muster bescheinigt werden müssen. Die Steuerförderung ist nicht mit anderen öffentlichen Förderungen kombinierbar.
Die Berufsbezeichnungen Energieberater und Energieeffizienz-Experte sind nicht geschützt. Um trotzdem einen hohen qualitativen Standard der Bau- und Sanierungskonzepte zu garantieren, betreut die Deutsche Energie-Agentur (dena) eine Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Für Fördermittel von BMWi, KfW und BAFA sowie für die Steuerförderung sind ausschließlich die auf der Liste verzeichneten Energieberater zugelassen. Die vollständige Liste finden Sie online unter www.energie-effizienz-experten.de.
Durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln erhöhen Hausbesitzer die Wirtschaftlichkeit ihres Bau- oder Sanierungsvorhabens.
Die wichtigsten Förderungen für die Sanierung von Wohngebäuden werden vom Bund durch das BAFA und die KfW zur Verfügung gestellt. Diese werden seit 2021 durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) übersichtlich gebündelt.
Die Förderungen des Bundes sind häufig mit kleineren Förderungen von Ländern, Städten und Kommunen kombinierbar. Eine erste Anlaufstelle ist die Webseite der Gemeinde. Nicht kombinierbar ist jedoch die Steuerförderung.
Hilfe finden Hausbesitzer auch bei Online-Fördermitteldatenbanken, Verbraucherzentralen und einem Energieberater. Eine Liste qualifizierter Energieberater ist online unter www.energie-effizienz-experten.de zu finden.
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