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Förderung von Dämm­maßnahmen


Rund 40 % des gesamten Energieverbrauchs und ein Drittel des gesamten CO₂-Ausstoßes in Deutschland gehen auf das Konto des Gebäudesektors. Um das Klima künftig mehr zu schonen und gleichzeitig die Kosten für eine energetische Sanierung zu reduzieren, hat die Öffentliche Hand diverse Förderprogramme ins Leben gerufen. Eine Übersicht.


Wer Fördermittel klug kombiniert, kann viel Geld sparen.

Dämmen mit EPS: noch wirtschaftlicher durch öffentliche Förderung und Energieberater

Der Staat fördert auf allen Ebenen: Bund, Länder und Kommunen bieten verschiedene Programme für die energetische Sanierung an, die sich häufig stark voneinander unterscheiden und teilweise miteinander kombinierbar sind. Deswegen ist im Vorfeld eine gründliche Recherche ratsam. Kernfragen sollten dabei sein:

  • In welchem Zustand befindet sich meine Immobilie?
  • Wie kann die (Bau)qualität gefördert werden bzw. der Wert der Immobilien gesteigert werden?
  • Welches Energieniveau soll mit der Sanierung erreicht werden?
  • Welche Maßnahmen sind dafür notwendig?
  • Welche Art der Förderung passt zu meiner Finanzierung: Kredit, Steuerrückzahlung oder Zuschuss?

Hilfe finden Sie zusätzlich bei Online-Fördermitteldatenbanken, Verbraucherzentralen und Ihrem Energieberater oder Architekten. Dabei ist zu beachten, dass für viele Förderprogramme die Beauftragung eines Energieberaters zwingend notwendig ist. Doch das lohnt sich: Eine energetische Sanierung ist für Privatpersonen durch öffentliche Fördermittel nicht nur wirtschaftlicher, sondern laut KfW dank professioneller Energieberatung auch qualitativ hochwertig.


BAFA, KfW & Co.: Die wichtigsten Förderungen für EPS-Dämmung in der Übersicht

Der Bund organisiert die Ausgabe seiner Fördermittel seit Anfang 2021 über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese bündelt mehrere staatliche Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übersichtlich in drei Programme: für Wohngebäude, für Nichtwohngebäude und für Einzelmaßnahmen. Während sich die KfW um die Vergabe von Krediten für Effizienzhaussanierungen kümmert, ist das BAFA für die Zuschussförderungen energetischer Einzelmaßnahmen zuständig. Die Länder unterstützen Sanierungsprojekte ebenfalls mit jeweils bis zu mehreren tausend Euro. Darüber hinaus ist eine Wärmedämmung mit EPS auch von der Einkommensteuer absetzbar. Welche Förderungen konkret für Sie in Frage kommen und wie sie sich miteinander kombinieren lassen, erfahren Sie beispielsweise über die Fördermittel-Suche von dämmen-lohnt-sich.de.


BEG-Förderung: Kredite und Zuschüsse für Sanierungen

Im Rahmen der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) werden sowohl Effizienz­haus­sanierungen als auch energetische Einzel­maß­nahmen mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen gefördert.

 

Effizienzhaussanierungen:

Der höchst­mögliche Förder­satz beträgt 20 % (für Sanierungen zum Effizienz­haus­-Standard 40). Stammen mindestens 55 % der genutzten Wärme aus erneuerbaren Energien (EE-Paket), erhöhen sich sämtliche Förder­sätze um weitere 5 %. Die Förderung kann bei der KfW als Tilgungs­zuschuss im Rahmen eines Kredits beantragt werden. Förder­fähig sind je Wohn­einheit Vorhaben mit einem maximalen Kreditbetrag i. H. v. 120.000 €. Bei Sanierungen mit EE-Paket erhöht sich der Darlehens­betrag auf maximal 150.000 €.

 

2018 waren Einzelmaßnahmen deutlich beliebter als die Komplettsanierung zum Effizienzhaus.

Einzel­maßnahmen:

Einzelmaß­nahmen werden mit 20 % der förder­fähigen Kosten (bis 60.000 €) bezuschusst. Damit erhalten Haus­besitzer max. 12.000 € als Investitions­zuschuss vom BAFA.

 

iSFP-­Bonus:

Werden die Einzelmaß­nahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungs­fahrplans (iSFP) umgesetzt, erhöht sich der entsprechende Fördersatz um zusätzliche 5 %.

 

WPB-Bonus:

War eine zum Effizienzhaus 40 bzw. Effizienzhaus 55 sanierte Immobilie im Ausgangszustand unter den energetisch schlechtesten 25 % des Gebäudebestands, erhöht sich die KfW-Förderung um zusätzliche 5 % ("Worst Performing Building" Bonus). Der Bonus ist mit der Erneuerbaren-Energien-Klasse (EE-Klasse) kumulierbar.

 

Baube­gleitung:

Bei jedem Sanierungs­projekt kann der Haus­besitzer mit Unter­stützung des Energie­beraters die Technologien und einge­setzten Materialien frei wählen. Wichtig zu beachten ist allerdings, dass der Antrag immer vor der Auftrags­erteilung gestellt und der Bau durch einen Energieeffizienz-Experten begleitet werden muss. Auch hierfür stellen die KfW sowie das BAFA Förder­mittel zur Ver­fügung und erstatten 50 % der Aufwendungen.

Bei Sanierungen zum Effizienzhaus betragen die maximal förderfähigen Kosten:

  • 10.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und
  • 4.000 € je Wohneinheit für Mehrfamilienhäuser, insgesamt jedoch maximal 40.000 €.

Bei Einzel­maßnahmen beläuft sich die Förderung auf höchstens:

  • 5.000 € für Ein- und Zwei­familien­häuser und
  • 2.000 € je Wohn­einheit für Mehr­familien­häuser, allerdings höchstens 20.000 €.

 

Kombinier­barkeit:

Die genannten Programme sind nicht miteinander kombinierbar. Eine Kombination mit anderen öffent­lichen Mitteln, zum Beispiel von Ländern oder Kommunen, ist jedoch zulässig.

Mehr Infor­mationen unter www.bafa.de und www.kfw.de.


Förderfähige Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Aufgrund des Förderstopps ist die Effizienzhaus-Förderung der KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude derzeit nicht verfügbar!


Das KfW-Effizienzhaus

Welche Förderstufe und Fördermittel genau beantragt werden können, ist abhängig vom angestrebten KfW-Effizienzhaus-Standard. Er wird aus dem Transmissionswärmeverlust, also dem Wärmeverlust durch die Gebäudehülle, sowie dem Jahresprimärenergiebedarf ermittelt. Der Jahresprimärenergiebedarf umfasst den Energiebedarf eines Gebäudes für die Heizung und Trinkwassererwärmung sowie die Energiemenge, die im Vorfeld durch die vorgelagerte Prozesskette für die Bereitstellung notwendig war. Die Kennzahl, die den Standard angibt, ergibt sich aus dem relativen Primärenergiebedarf im Unterschied zu einem vergleichbaren Referenzhaus. Ein Referenzgebäude entspricht den Mindestanforderungen des geltenden GEG. Ein KfW-Effizienzhaus 40 beispielsweise benötigt nur 40 % des Primärenergiebedarfs des Referenzhauses.


Deutsche Energie-Agentur (dena) Auf Wunsch erstellt der beauftragte Energieberater einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der einzelne Maßnahmen veranschaulicht.

Förderung der Vor-Ort-Beratung

Verschiedene effizienz­steigernde Maß­nahmen – beispiels­weise die Dämmung der Außen­wände mit EPS und das Ersetzen alter Fenster – beein­flussen sich gegen­seitig, egal ob sie gleich­zeitig im Rahmen einer Komplett­sanierung oder zeit­versetzt durchge­führt werden. Deswegen ist im Vorfeld eine Vor-Ort-­Beratung sinnvoll, bei der ein Energie­berater das Gebäude prüft und wert­volle Hinweise liefert. Er kann, ganz gemäß den Vor­stellungen des Haus­besitzers, entweder ein Konzept zur Gesamt­sanierung vorlegen oder aufzeigen, wie sich das Gebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeit­raum sanieren lässt. Hierzu kann durch den Energie­berater beim BAFA eine Förderung für die "Energie­beratung Wohn­gebäude" beantragt werden. Der Zuschuss wird direkt an den Berater bezahlt, er ist aber verpflichtet, sein Honorar um den entsprechenden Betrag zu kürzen. Er beträgt 80 % des Beratungs­honorars, aber maximal 1.300 € für Ein- und Zweifamilien­häuser und 1.700 € für Mehr­familien­häuser.


BMWi-Förderungen:
Verbraucherzentralen nutzen

Auch Verbraucherzentralen bieten Energieberatungen an, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert werden. Dabei kann zwischen verschiedenen Formaten gewählt werden. So eignen sich die Telefonberatung und die Online-Beratung für allgemeine Fragen. Außerdem ermöglichen bundesweit über 750 Beratungsstellen auch persönliche Treffen als stationäre Beratung, die aufgrund der Förderung kostenlos sind. Konkreter ist der ebenfalls kostenlose Basis-Check vor Ort zur Überprüfung der Verbräuche und dem Aufzeigen einfacher Sparmöglichkeiten. Für eine genauere Einschätzung der Gebäudehülle und der Heizungsanlage bietet sich der Gebäude-Check für 30 € an (Stand: Juli 2022). Einkommensschwache Haushalte können diese Services sogar kostenlos in Anspruch nehmen. Alle Beratungen sind anbieterunabhängig und baustoffneutral.

Termine können interessierte Hausbesitzer auf der Seite www.verbraucherzentrale-energieberatung.de vereinbaren.


Länder, Städte und Kommunen: Informationen vor Ort einholen

Länder vergeben Fördermittel beispielsweise über die jeweiligen Landesbanken. Förderungen der Städte und Kommunen variieren von Ort zu Ort, weswegen sich Hausbesitzer, die eine energetische Sanierungsmaßnahme planen, auf der jeweiligen Webseite informieren sollten. Außerdem sind die Förderungen häufig zeitlich begrenzt, geplante Maßnahmen sollten also nach der Fördermittelrecherche nicht zu lange aufgeschoben werden.


Steuerliche Förderung von EPS-Dämmung

Alternativ zu den Förderungen über Anstalten und Banken haben selbstnutzende Hausbesitzer ab 2020 eine weitere Möglichkeit, sich finanziell bei ihrem Dämmvorhaben unterstützen zu lassen. Denn mit dem Klimapaket hat sich die Regierung dazu entschlossen, energiesparende Sanierungsmaßnahmen wie die Dämmung von Wänden, Dach- und Geschossflächen steuerlich zu fördern. Verteilt über drei Jahre sind 20 % der Kosten für die Dämmung, jedoch maximal 40.000 €, von der tariflichen Einkommensteuer absetzbar (1. und 2. Jahr: 7 %; 3. Jahr: 6 %). Von den Kosten für die planerische Begleitung oder Beaufsichtigung der energetischen Maßnahmen durch einen Energieberater können sogar bis zu 50 % abgesetzt werden. Dabei müssen bestimmte Anforderungen eingehalten werden, die vom ausführenden Fachhandwerker nach einem amtlich vorgeschriebenen Muster bescheinigt werden müssen. Die Steuerförderung ist nicht mit anderen öffentlichen Förderungen kombinierbar.


Energieberater finden

Die Berufsbezeichnungen Energieberater und Energieeffizienz-Experte sind nicht geschützt. Um trotzdem einen hohen qualitativen Standard der Bau- und Sanierungskonzepte zu garantieren, betreut die Deutsche Energie-Agentur (dena) eine Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Für Fördermittel von BMWi, KfW und BAFA sowie für die Steuerförderung sind ausschließlich die auf der Liste verzeichneten Energieberater zugelassen. Die vollständige Liste finden Sie online unter www.energie-effizienz-experten.de.




Fazit: Eine Dämmung mit EPS wird durch verschiedenste Förderprogramme unterstützt

  • Durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln erhöhen Hausbesitzer die Wirtschaftlichkeit ihres Bau- oder Sanierungsvorhabens.

  • Die wichtigsten Förderungen für die Sanierung von Wohngebäuden werden vom Bund durch das BAFA und die KfW zur Verfügung gestellt. Diese werden seit 2021 durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) übersichtlich gebündelt.

  • Die Förderungen des Bundes sind häufig mit kleineren Förderungen von Ländern, Städten und Kommunen kombinierbar. Eine erste Anlaufstelle ist die Webseite der Gemeinde. Nicht kombinierbar ist jedoch die Steuerförderung.

  • Hilfe finden Hausbesitzer auch bei Online-Fördermitteldatenbanken, Verbraucherzentralen und einem Energieberater. Eine Liste qualifizierter Energieberater ist online unter www.energie-effizienz-experten.de zu finden.

     



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26.04.2023 04:06:00

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