Der Staat belohnt Energiesparer: Am 01.01.2020 trat die neue steuerliche Förderung für energetische Maßnahmen in Kraft. Sie stellt eine vergleichsweise unbürokratische Alternative zu den bereits bestehenden Förderprogrammen von Bund, Ländern und Kommunen dar. So muss sie beispielsweise nicht im Vorhinein beantragt werden und auch eine Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten ist nicht verpflichtend. Hausbesitzern, die ihr Haus mit EPS dämmen wollen, steht frei, für welche Art der Förderung sie sich entscheiden.
Hausbesitzer, die ihr Gebäude selbst bewohnen, können ab dem Jahr 2020 energetische Maßnahmen bei der tariflichen Einkommensteuer geltend machen. Dazu zählen unter anderem die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken. Die Steuerermäßigung kann noch im selben Jahr nach Abschluss der Bauarbeiten sowie in den beiden darauffolgenden Jahren in Anspruch genommen werden. Wichtig ist, dass sich das Gebäude innerhalb der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum befindet und älter als zehn Jahre ist.
Die Höhe der Förderung für EPS-Dämmung richtet sich nach den Kosten. Insgesamt können 20% der Aufwendungen, aber maximal 40.000€ über drei Jahre abgesetzt werden. Im Detail gliedert sich die Ermäßigung wie folgt:
Anrechenbar sind sowohl die Kosten für die Montage als auch die Materialkosten. Sollten mehrere Maßnahmen, beispielsweise die Dämmung von Fassade und Dach, im gleichen Jahr abgeschlossen werden, kann die Förderung für alle Maßnahmen in Anspruch genommen werden. Die Höchstgrenze von 40.000€ bleibt jedoch bestehen. Aufwendungen für einen Energieberater, der die Arbeiten begleitet beziehungsweise beaufsichtigt, können sogar zu 50% geltend gemacht werden, wenn der Energieberater vom BAFA für das Förderprogramm "Energieberatung für Wohngebäude" zugelassen ist.
Damit die Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden kann, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Diese können der zugehörigen Verordnung entnommen werden. Dazu zählen unter anderem:
In dem vom Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichten Muster sind Inhalt, Aufbau und Reihenfolge der Bescheinigung strikt festgelegt. Eine Abweichung von der Vorlage ist nicht zulässig. Beinhaltet das Muster jedoch Sachverhalte, die für ein Sanierungsvorhaben nicht relevant sind, so kann die entsprechende Zeile weggelassen werden. Ebenfalls zulässig ist das Hinzufügen weiterer erforderlicher Zeilen.
Ist die Höhe der Aufwendungen in der Bescheinigung falsch angegeben, ist es möglich, eine ergänzende Bescheinigung auszustellen. Dies muss jedoch im neuen Dokument explizit gekennzeichnet werden.
Die Bescheinigung kann dem Bauherrn in ausgedruckter oder elektronischer Form zugeschickt werden und muss folgende Punkte in exakt derselben Reihenfolge beinhalten:
Der Name des Unternehmens sowie die Kontaktdaten samt Steuernummer
Name und Anschrift des Eigentümers
Das Gewerk des Fachunternehmens
Die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen sowie die dabei erfüllten Mindestanforderungen
Die Kosten für Material, Montage, Inbetriebnahme etc. einzeln aufgelistet
Beginn und Ende der Sanierungsmaßnahmen
Hinzu kommen – falls zutreffend – Angaben zur energetischen Baubegleitung und Fachplanung durch einen Energieeffizienz-Experten sowie zur Installation eines Gas-Brennwertkessels, und schließlich eine Auflistung sämtlicher Nachweise, die der Handwerker dem Hausbesitzer ausgehändigt hat.
Wichtig: Die Bescheinigung ist nur mit Datum, Stempel und Unterschrift des Fachunternehmens gültig!
Die Steuerermäßigung ist nicht mit anderen Ermäßigungen oder Förderungen kombinierbar. Werden die Kosten beispielsweise als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Handwerkerleistungen usw. in der Steuererklärung geltend gemacht, ist eine steuerliche Förderung der energetischen Maßnahmen nicht zulässig. Auch eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Steuerförderung und öffentlicher Fördermittel, zum Beispiel in Form von Krediten oder Zuschüssen der KfW oder des BAFA, ist nicht möglich. Für Hausbesitzer bedeutet das: zuerst ein detailliertes Angebot des Fachhandwerkers einholen und anhand dessen genau durchkalkulieren, welche Art der Förderung sich am meisten lohnt. Zur Unterstützung können Online-Fördergeldservices oder natürlich qualifizierte Energieberater herangezogen werden.
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