Der Sicherheit von Gebäuden gilt sowohl im Neubau als auch bei der Sanierung von Bestandsgebäuden in Deutschland hohe Aufmerksamkeit. Für Fassadensysteme bestehen sehr strenge Sicherheitsstandards, insbesondere zum Schutz vor Feuer.
Unabhängig davon, ob ein starker Brand innen oder außen entsteht, gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser: Wenn hoch schlagende Flammen eines Raum- oder Sockelbrands die Fassade erreicht haben, können sie den Dachstuhl unabhängig vom Fassadensystem entzünden. Das Fassadensystem ist dann nicht relevant. Entsteht der Brand in Ein- und Zweifamilienhäusern, kann er sich im Gebäude deutlich schneller als über die Fassade ausbreiten. Durch die heutzutage geltende Rauchmelderpflicht werden Brände bereits in einem frühen Stadium erkannt. Im Gefahrenfall sind die Bewohner also schnell alarmiert, sodass sie in Ein- und Zweifamilienhäusern durch die kurzen Wege ins Freie in der Regel sicher das Haus verlassen können. Anders sieht die Brandausbreitung bei Mehrfamilienhäusern, die nach der Musterbauordnung (MBO) in die Gebäudeklasse 4 bis 5 fallen, und Hochhäusern aus: Hier gelten strengere gesetzliche Regeln, die Sie weiter unten auf dieser Seite finden.
Die Anforderungen an das Brandverhalten für Baustoffe, Bauarten und Bauteile für Wände, Decken, Dächer und Außenwandbekleidungen sind in der Musterbauordnung (MBO) festgelegt und werden länderweise in den jeweiligen Landesbauordnungen der Bundesländer umgesetzt. Die Anforderungen unterscheiden sich dabei je nach Gebäudeklasse, an der das Dämmsystem eingesetzt wird. Je höher ein Gebäude, desto anspruchsvoller sind die Anforderungen an den Brandschutz. Ein kurzer Überblick, was bei der jeweiligen Gebäudeklasse zu beachten ist, verschafft Klarheit über die hohen deutschen Sicherheitsstandards.
Ein- und Zweifamilienhäuser haben laut Musterbauordnung wenig Gefahrenpotenzial und benötigen daher "normalentflammbare" Außenwandbekleidungen. Eine Ausführung als schwerentflammbares System ist möglich. Brandriegel haben aufgrund der niedrigen Gebäudehöhe von Ein- und Zweifamilienhäusern jedoch nur eine untergeordnete Bedeutung und sind daher im Allgemeinen nicht notwendig sowie baurechtlich nicht gefordert.
Gemäß Musterbauordnung dürfen EPS-Dämmstoffe für Gebäude bis 22 Meter eingesetzt werden. Bei Häusern, deren Fußboden des obersten bewohnbaren Geschosses höher als sieben und unter 22 Meter liegt, muss die Außenwandbekleidung "mindestens schwerentflammbar" sein. Am wichtigsten ist hier, einen Brandüberschlag über mehr als eine Etage zu verhindern. Dazu werden schon seit vielen Jahren Brandriegel oder der sogenannte "Sturzschutz" über Bauwerksöffnungen wie etwa Fenstern eingesetzt. Durch die zunehmende Urbanisierung hat das Szenario einer Brandquelle vor dem Gebäude an Bedeutung gewonnen. Daher sind für den Neubau von Gebäuden mit einer Höhe von 7 bis 22 Metern seit Januar 2016 noch mehr Brandschutzmaßnahmen erforderlich, zum Beispiel in Form von weiteren Brandriegeln. Bei brennbaren Dächern wird zusätzlich ein Brandriegel als Abschluss des Dämmsystems unterhalb des Daches gefordert.
Bei Hochhäusern, deren oberstes bewohnbares Geschoss in über 22 Metern Höhe beginnt, dürfen in Deutschland laut Muster-Hochhaus-Richtlinie generell nur "nichtbrennbare" Außenwandbekleidungen verwendet werden.
Je nach Gebäudeklasse unterscheiden sich die Anforderungen an die Dämmsysteme.
Die Musterbauordnung legt die Anforderungen an Dämmsysteme fest. Sie werden von den Ländern individuell umgesetzt.
Sind die Häuser nicht höher als 22 Meter, dürfen in der Fassade Dämmstoffe eingesetzt werden, die mindestens schwerentflammbar sind – wie EPS. In noch höheren Gebäuden kommen ausschließlich "nichtbrennbare" Dämmstoffe zum Einsatz.
In Häusern, die zwischen sieben und 22 Metern hoch sind, schützen Brandriegel die Bewohner davor, dass das Feuer von einem Stockwerk auf das darüberliegende überspringen kann.
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