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Interview



"Das Klimapaket ist ein guter Anfang."

"Klimaschutz" war das große Thema des Jahres 2019 – nichts bewegte die öffentliche Meinung mehr. Der Druck auf die Regierung wuchs über Monate hinweg stetig und äußerte sich schließlich im "Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050". Das 66 Maßnahmen umfassende Paket enthält acht Punkte allein für den Gebäudebereich. Doch wie sinnvoll sind diese tatsächlich? Serena Klein, Geschäftsführerin des Industrieverbands Hartschaum (IVH), beantwortet diese Frage im Gespräch mit dem FSDE.


Im Klimapaket versprochen und jetzt schon umgesetzt: Die steuerliche Abschreibbarkeit ist da! Das ist doch eine gute Nachricht?

Wir haben Millionen von Ein‐ und Zweifamilienhäusern in Deutschland: Rund zwei Drittel dieser Häuser sind in einem energetisch unzureichenden Zustand. Trotzdem dümpelt die jährliche Sanierungsquote seit vielen Jahren unter einem Prozent. Es brauchte also wirkungsvollere Anreize als die der vergangenen Jahre. Dass die steuerliche Förderung ein entscheidender Hebel für das Erreichen der Klimaschutzziele ist, zeigt eine aktuelle Studie des Forschungsinstituts für Wärmeschutz e.V. (FIW) München und des Instituts für technische Gebäudeausrüstung (ITG) Dresden. Sie belegt, dass der geforderte Rückgang der CO2-Emissionen für die Gebäude‐Klimaziele 2030/50 durch die kurzfristig wirksame Steuerförderung realisierbar ist!

Glücklicherweise ist die Förderung recht unbürokratisch. Der Bauherr kann die Fachhandwerker-Rechnung für die Aufwendung energetischer Sanierungen einfach bei seiner Einkommensteuer geltend machen und für drei Jahre Steuervorteile nutzen.



Die Fördersätze der KfW wurden ebenfalls erhöht. Glauben Sie, es könnte zu einer Kannibalisierung kommen?

Das denke ich nicht. Die steuerliche Förderung ist zwar an die technischen Mindestanforderungen der KfW gebunden, aber für den Laien unkompliziert zu beantragen. Während ich bei einem KfW-Förderprodukt einen Antrag vor den Sanierungsarbeiten stellen und warten muss, bis die Zusage erteilt wurde, kann ich bei der steuerlichen Förderung einfach loslegen.

 

Viele halten die KfW-Programme für zu kompliziert, weswegen sie zum Teil vereinfacht wurden. Welchen Effekt erhoffen Sie sich davon?

Als IVH begrüßen wir, dass das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (KfW-Programme) und das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt zusammengefasst wurden. Mit der sogenannten Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) gibt es sicherlich positive Effekte. Diese werden sich aber erst ab 2021 zeigen, denn dann startet die BEG. Momentan warten wir noch auf den Entwurf zur Kommentierung. Dann wissen wir auch, welche konkreten Vor- oder Nachteile das BEG haben wird, zu betonen ist aber schon jetzt: Es ist  wichtig, dass auch dann die "richtigen" Förderprogramme ausgewählt werden, daher ist ein Energieberater dringend zu empfehlen! (Anm. der Red.: Die BEG wurde zu großen Teilen bereits umgesetzt.)


Das Klimapaket sieht vor, dass ab 2026 keine neuen Ölheizungen mehr installiert werden dürfen. Halten Sie das für einen richtigen Schritt?

Nach Angaben der Schornsteinfeger gibt es derzeit rund 5,4 Millionen Ölheizungen in Deutschland. So eine Ölheizung – über 20 bis 30 Jahre im Betrieb – stößt jährlich mehrere Tonnen CO2 aus. Natürlich möchte der Staat diesen unnötigen Treibhausgasemissionen möglichst schnell ein Ende setzen. Andererseits ist es allein mit dem Umstieg auf erneuerbare Wärme, Pelletheizungen oder Wärmepumpen nicht getan. Eine Wärmepumpe beispielsweise ist nur dann effizient, wenn das energetische Gesamtkonzept des Gebäudes auf diese ausgerichtet ist. Aus wirtschaftlicher wie auch aus ökologischer Sicht ist der Umstieg auf eine neue Heizung – und diese ist trotz Förderung immer noch recht teuer – in einem unsanierten Haus also nicht wirklich sinnvoll.


Umweltbundesamt Heizsysteme im Vergleich


Welche Maßnahmen vermissen Sie im Paket?

Über 60 Maßnahmen für den Klimaschutz – das ist nicht wenig. Dass dazu nicht der individuelle Sanierungsfahrplan gehört, ist bedauerlich. Das ist ein staatlich gefördertes, bundesweit standardisiertes Werkzeug für die Energieberatung von Wohngebäuden. Er ist sowohl für die Schritt-für Schritt-Sanierung als auch für die Gesamtsanierung geeignet. Ein Gebäude muss immer als Gesamtheit betrachtet werden, nur dann kann am effektivsten gefördert werden.

 

Hand auf’s Herz: Glauben Sie, dass das Klimapaket dazu geeignet ist, die Sanierungsrate anzuheben und die Klimaziele im Gebäudebereich zu erreichen?

Ich denke, dass das Klimapaket ein guter Anfang ist. Sollte sich zeigen, dass die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor nicht sinken, muss nachgebessert werden. Das Klimaschutzgesetz – Herzstück des Klimapaketes – beinhaltet einen Kontrollmechanismus: Ab 2021 soll jedes Jahr überprüft werden, ob die Sektoren ihre Ziele erreichen. Und im Bereich Gebäude gibt es nur einen zentralen Hebel, um CO2 einzusparen: Die Hülle muss energieeffizient sein, sonst verheizt man kostbare Energie quasi zum Fenster raus. Ohne Dämmung wird es also nicht gehen. (Anm. d. Redaktion: Tatsächlich hat der Gebäudebereich sein Ziel für 2020 nicht erreicht. Ein Sofortprogramm steht noch aus.)


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25.04.2023 20:24:12

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