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Reform des Energieeinsparrechts:
"Das GEG greift zu kurz."


Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll alles ändern: Es vereint die bestehenden Regelungen in einer Schrift und ersetzt so die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Gleichzeitig werden bestehende Regelungslücken geschlossen. Das neue Gesetz trat am 1. November 2020 in Kraft.


Hintergrund

Die Geschichte des GEG reicht weit zurück: Schon 2010 verlangte die sogenannte EU-Gebäude­richtlinie von den Mitglied­staaten, einen Standard für Niedrigst­energie­gebäude im Gesetz zu verankern, den ab 2021 alle neu errichteten Gebäude einhalten sollen. Mit dem GEG kommt nun auch die Bundes­regierung dieser Auf­forderung nach, indem sie das Niveau der EnEV (2016) zum Niedrigst­energie­gebäude­standard erklärt.


dena-Gebäudereport kompakt 2019 Endenergiebezogener Gebäudeenergieverbrauch bei Wohngebäuden

Dämmung mit EPS: Das müssen Sie wissen

An dem aktuell vorge­schriebenen Effizienz­niveau für Arbeiten am Bestand ändert sich dadurch nichts. Die maximalen U-Werte lauten:

  • Außen­wände: 0,24 W/(m2·K)
  • Dach­flächen: 0,24 W/(m2·K)
  • Wände gegen Erd­reich: 0,30 W/(m2·K)

Diese Werte gelten auch für Außen­bauteile, die zu mehr als 10 Prozent saniert werden, sodass bei einer Putzer­neuerung eine nach­trägliche Dämmung not­wendig werden kann. Neu ist, dass der Eigen­tümer noch vor der Planung ein infor­matorisches Beratungs­gespräch (Energie­beratung) in Anspruch nehmen muss. Auch Käufer von Wohn­gebäuden sind zu einem Beratungs­gespräch verpflichtet. Dieses kann von einem Energie­berater oder – eben­falls neu – von einem entsprechend quali­fizierten Hand­werker durch­geführt werden.

Die Nachrüst­pflichten (oberste Geschoss­decke, Warm­wasserrohre) bleiben bestehen.

Mit der Innovations­klausel sollen bis 2023 bzw. 2025 neue Ansätze getestet werden. Sie erlaubt, dass die Ein­haltung der Anforderungen nicht nur über den Primär­energie­bedarf, sondern auch über eine Begrenzung der Treibhaus­gas­emissionen nachge­wiesen werden kann. Außer­dem ermöglicht sie bei Quartieren die Erfüllung der Anforderungen im Verbund.



Was bringt das GEG?

Serena Klein
Geschäftsführerin des IVH

Das GEG wurde viel diskutiert, sein Inkrafttreten immer weiter verzögert. Seit dem 1. November 2020 ist es endlich in Kraft – Ende gut, alles gut? Wir haben bei Serena Klein, Geschäftsführerin beim Industrieverband Hartschaum (IVH), nachgefragt.

 

Das GEG ist Teil des Klimaschutzprogramms der Regierung. Warum?

Der Gebäude­sektor spielt eine wesentliche Rolle für die Klima­schutz­ziele. Wir wissen alle, dass Gebäude für 30 % der gesamten CO2-Emissionen in Deutsch­land verant­wortlich sind, und dass aktuellen Schätzungen zufolge deutlich über 60 % der Gebäude einen unzu­reichenden ener­getischen Standard auf­weisen.

 

Ist das neue Gesetz also ein wichtiger Meilenstein der Regierung auf dem Weg zu mehr Klimaschutz?

Leider sehe ich hier große Defizite – vor allem bei der Innovations­klausel. Sie ermöglicht, dass nicht mehr jedes einzelne Gebäude den Energie­anforderungen ent­sprechen muss, sondern schon ein sehr energie­effizient saniertes Gebäude für das gesamte Quartier ausreicht. Die Folge: In der Nach­barschaft bleiben große Energie­verschwender unsaniert. Außerdem werden – wie bereits bei der EnEV – die bestehenden technischen Möglich­keiten von Dämm­stoffen wie EPS nicht aus­reichend im Sinne des Klima­schutzes genutzt. Vielmehr gelten weiterhin für manche Anwendungs­gebiete und Dämm­stoffe Aus­nahmen der EnEV, die zu einer Verringerung des Mindest­wärme­schutzes führen. Das hat in gewisser Weise mit Material­offenheit zu tun, unterstützt jedoch nicht den Effizienz­gedanken; schon gar nicht vor dem Hinter­grund, dass für solche Dämm­stoffe spezielle Förder­programme einge­richtet wurden und weiterhin werden.

 

Besteht noch Hoff­nung auf Besserung?

Ab 2023 soll das GEG hin­sichtlich der Anfor­derungen an bestehende Gebäude und unter Wahrung des Grund­satzes der Technologie­offenheit über­prüft werden. Man darf gespannt sein, was bei dieser Über­prüfung heraus­kommt. Kurz und gut: Im Sinne des Klima­schutzes und der Energie­wende greift das GEG als wichtiges Werk­zeug zu kurz. Das Gesetz in seiner jetzigen Fassung ist nicht mehr und nicht weniger als ein halb­herziger Kompromiss, der uns alle nicht wirk­lich vorwärts­bringt.



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25.04.2023 21:22:17

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