Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll alles ändern: Es vereint die bestehenden Regelungen in einer Schrift und ersetzt so die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Gleichzeitig werden bestehende Regelungslücken geschlossen. Das neue Gesetz trat am 1. November 2020 in Kraft.
Die Geschichte des GEG reicht weit zurück: Schon 2010 verlangte die sogenannte EU-Gebäuderichtlinie von den Mitgliedstaaten, einen Standard für Niedrigstenergiegebäude im Gesetz zu verankern, den ab 2021 alle neu errichteten Gebäude einhalten sollen. Mit dem GEG kommt nun auch die Bundesregierung dieser Aufforderung nach, indem sie das Niveau der EnEV (2016) zum Niedrigstenergiegebäudestandard erklärt.
An dem aktuell vorgeschriebenen Effizienzniveau für Arbeiten am Bestand ändert sich dadurch nichts. Die maximalen U-Werte lauten:
Diese Werte gelten auch für Außenbauteile, die zu mehr als 10 Prozent saniert werden, sodass bei einer Putzerneuerung eine nachträgliche Dämmung notwendig werden kann. Neu ist, dass der Eigentümer noch vor der Planung ein informatorisches Beratungsgespräch (Energieberatung) in Anspruch nehmen muss. Auch Käufer von Wohngebäuden sind zu einem Beratungsgespräch verpflichtet. Dieses kann von einem Energieberater oder – ebenfalls neu – von einem entsprechend qualifizierten Handwerker durchgeführt werden.
Die Nachrüstpflichten (oberste Geschossdecke, Warmwasserrohre) bleiben bestehen.
Mit der Innovationsklausel sollen bis 2023 bzw. 2025 neue Ansätze getestet werden. Sie erlaubt, dass die Einhaltung der Anforderungen nicht nur über den Primärenergiebedarf, sondern auch über eine Begrenzung der Treibhausgasemissionen nachgewiesen werden kann. Außerdem ermöglicht sie bei Quartieren die Erfüllung der Anforderungen im Verbund.
Das GEG wurde viel diskutiert, sein Inkrafttreten immer weiter verzögert. Seit dem 1. November 2020 ist es endlich in Kraft – Ende gut, alles gut? Wir haben bei Serena Klein, Geschäftsführerin beim Industrieverband Hartschaum (IVH), nachgefragt.
Das GEG ist Teil des Klimaschutzprogramms der Regierung. Warum?
Der Gebäudesektor spielt eine wesentliche Rolle für die Klimaschutzziele. Wir wissen alle, dass Gebäude für 30 % der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich sind, und dass aktuellen Schätzungen zufolge deutlich über 60 % der Gebäude einen unzureichenden energetischen Standard aufweisen.
Ist das neue Gesetz also ein wichtiger Meilenstein der Regierung auf dem Weg zu mehr Klimaschutz?
Leider sehe ich hier große Defizite – vor allem bei der Innovationsklausel. Sie ermöglicht, dass nicht mehr jedes einzelne Gebäude den Energieanforderungen entsprechen muss, sondern schon ein sehr energieeffizient saniertes Gebäude für das gesamte Quartier ausreicht. Die Folge: In der Nachbarschaft bleiben große Energieverschwender unsaniert. Außerdem werden – wie bereits bei der EnEV – die bestehenden technischen Möglichkeiten von Dämmstoffen wie EPS nicht ausreichend im Sinne des Klimaschutzes genutzt. Vielmehr gelten weiterhin für manche Anwendungsgebiete und Dämmstoffe Ausnahmen der EnEV, die zu einer Verringerung des Mindestwärmeschutzes führen. Das hat in gewisser Weise mit Materialoffenheit zu tun, unterstützt jedoch nicht den Effizienzgedanken; schon gar nicht vor dem Hintergrund, dass für solche Dämmstoffe spezielle Förderprogramme eingerichtet wurden und weiterhin werden.
Besteht noch Hoffnung auf Besserung?
Ab 2023 soll das GEG hinsichtlich der Anforderungen an bestehende Gebäude und unter Wahrung des Grundsatzes der Technologieoffenheit überprüft werden. Man darf gespannt sein, was bei dieser Überprüfung herauskommt. Kurz und gut: Im Sinne des Klimaschutzes und der Energiewende greift das GEG als wichtiges Werkzeug zu kurz. Das Gesetz in seiner jetzigen Fassung ist nicht mehr und nicht weniger als ein halbherziger Kompromiss, der uns alle nicht wirklich vorwärtsbringt.
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