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Steuerliche Förderung von EPS-Dämmungen

Etwa ein Drittel des CO2-Ausstoßes in Deutschland entstammt dem Gebäudebereich. Um die Emissionen in diesem Sektor entscheidend zu senken, hat die Regierung mit der steuerlichen Förderung neue Anreize für eine Dämmung geschaffen. Dieser Film stellt die Fördermaßnahme vor und zeigt dabei auf, wie Hausbesitzer bei ihrer EPS-Dämmung von einer Steuererleichterung profitieren können.


EPS-Dämmung von der Steuer absetzen

Im Vergleich zu den Förderprogrammen von KfW, BAFA und Co. ist die seit Anfang 2020 verfügbare steuerliche Förderung energetischer Sanierung recht unbürokratisch. Mit dieser Fördermaßnahme können Hausbesitzer ihre EPS-Dämmung drei Jahre lang in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Wichtig ist dabei, die vorgegebenen U-Werte sowie weitere Voraussetzungen einzuhalten und umzusetzen. Ein wichtiger Punkt ist außerdem eine nach amtlich vorgeschriebenem Muster erteilte Bescheinigung durch das ausführende Fachunternehmen, in der die Erfüllung sämtlicher Vorgaben bestätigt wird.


Herausgeber: FSDE

Erscheinungsdatum: 31. August 2020





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