Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) ist in Deutschland eine der wichtigsten bauordnungsrechtlichen Grundlagen für Planer, Architekten und Bauherren. Die MVV TB führt die technischen Vorgaben für die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken und für Bauprodukte in einer Regelung zusammen. Sie wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) veröffentlicht.
Demnächst werden mit der MVV TB 2023/1 aktuelle Änderungen veröffentlicht und in die jeweiligen Landesbauordnungen umgesetzt. Auch für den Dämmstoff EPS gibt es eine neue Formulierung.
Die neue Formulierung zu EPS in Anhang 4 bezieht sich auf den horizontalen Einbau. Beispiele von bisher bewährten Verwendungen von EPS in horizontaler Anwendung sind Flachdächer, die Dämmung der obersten Geschoßdecke, Kellerdecken oder auch Tiefgaragen.
In der geänderten MVV TB heißt es hier:
„1.4 Verwendung von Baustoffen bei horizontalem Einbau
Abweichend von den Angaben in den Tabellen 1.2a und 1.2b dürfen Bauprodukte ausschließlich aus Polystyrol-Hartschaum (EPS, XPS) nach harmonisierten Produktspezifikationen sowie Verbundbauprodukte mit Polystyrol-Hartschaumdämmstoffschichten nach harmonisierten Produktspezifikationen nicht horizontal eingebaut werden, wenn für diese Bauprodukte bei der vorgesehenen Verwendung die bauaufsichtliche Anforderung "schwerentflammbar" besteht. Ausgenommen davon ist die Verwendung dieser Bauprodukte unter Estrichen auf Geschossdecken aus Beton.“
Was bedeutet die Änderung für die Verwendung des Dämmstoffs EPS? Wir haben nachgefragt bei Ulrich Meier, Geschäftsführer Technik beim Industrieverband Hartschaum e.V. (IVH), dem Spitzenverband für die deutschen Hersteller für EPS-Wärmedämmstoffe und EPS-Trittschallprodukte.
Weitere Infos zum Thema erhalten Sie außerdem auf der Webseite des IVH.
Eine Änderung bedeutet diese Formulierung nicht. Es ist eine Klarstellung. Planer und Architekten können in den beiden Tabellen 1.1 und 1.2 des Anhangs 4 der MVV TB entnehmen, wie das Brandverhalten für Bauprodukte, einschließlich deren Bestandteile, geregelt ist. EPS-Dämmstoffe sind europäisch als normalentflammbar mit der Brandschutzklasse E klassifiziert. Sie erfüllen damit auch die deutschen Vorgaben gemäß den Landesbauordnungen B2, was normalentflammbar bedeutet. Sollte die Brandschutzanforderung schwer entflammbar sein, so wie es bei Sonderbauten wie Schulen und Krankenhäusern der Fall ist, können EPS-Dämmstoffe nicht eingebaut werden. Ausgenommen davon war schon immer die Verwendung bei EPS unter Estrichen auf Geschossdecken aus Beton.
Ganz genau. EPS kann weiterhin horizontal eingebaut werden, zum Beispiel in Flachdächern, bei Kellerdecken und vieles mehr. Denn die Anforderung der Schwerentflammbarkeit für EPS besteht nicht im horizontalen Bereich, außer bei Sonderbauten.
Unglücklich ist lediglich, dass es diese Formulierung überhaupt gibt. Denn alles vermeintlich Neue führt erst einmal dazu, dass es gelesen und verstanden, also eingeordnet werden muss. Bei einem so komplexen Baurecht wie dem deutschen ist es für Planer und Architekten sicherlich nicht einfach, immer den Überblick zu behalten. Deshalb sprechen wir jetzt auch darüber. Ich kann Planer, Bauherren, aber auch den Handel und die Versicherungen nur bitten: Nicht verunsichern lassen! Es bleibt alles beim Alten! Die bisherigen horizontalen EPS-Anwendungsgebiete können nach wie vor mit unserem Dämmstoff bedient und damit ausgeführt werden.
Das ist eine gute Frage. Notwendig ist sie jedenfalls nicht. Ich kann es mir nur so erklären, dass das Deutsche Institut für Bautechnik diese Formulierung geschaffen hat, weil das europäische Brandprüfverfahren keinen besonderen Materialtest für eine horizontale Verwendung beinhaltet und damit aus deutscher Sicht nicht ausreichend ist. Das heißt, es gibt derzeit noch keinen geregelten Test, der die Schwerentflammbarkeit für EPS-Dämmstoffe oder andere Dämmstoffe nachweist, auch wenn der Dämmstoff dieses Sicherheitsniveau erreichen kann. Das wollte man offenbar einfach klarstellen.
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